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Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium, das in allen Fragen der Verwaltung und der Finanzen in der Pfarrei zuständig ist.
Die Kirchenverwaltung ist an die Kirchenstiftungsordnung gebunden und ist für die Erstellung eines Haushaltsplanes, einer Haushaltsrechnung sowie für anstehende Reparaturen und Anschaffungen und die Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Kirchenstiftung so wie der Zuschussregelungen verantwortlich.